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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

MELANIE DIETZSCH | make up artist & hairstylist

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Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

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§ 1 Allgemeines

Gegenstand des Auftrages ist die Tätigkeit des Make Up Artist & Hairstylist zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

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§ 2 Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Make Up Artist & Hairstylist zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

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§ 3 Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für den Make Up Artist & Hairstylist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Make Up Artist & Hairstylist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make Up Artist & Hairstylist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.

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Der Make Up Artist & Hairstylist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage oder ganze Tage gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonoraren werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes.

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§ 4 Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes) des Make Up Artist & Hairstylist nach den steuerlichen Vorschriften (Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Make Up Artist & Hairstylist zu zahlen. Ansonsten ist der Make Up Artist & Hairstylist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make Up Artist & Hairstylist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit, sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

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§ 5 Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.

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§ 6 Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make Up Artist & Hairstylist zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Make Up Artist & Hairstylist muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

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§ 7 Honorar

Das Honorar des Make Up Artist & Hairstylist deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars, sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make Up Artist & Hairstylist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make Up Artist & Hairstylist unzulässig.

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§ 8 Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Make Up Artist & Hairstylist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make Up Artist & Hairstylist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

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Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

1 - 7 Tage vor Termin: 100%

8 - 14 Tage vor Termin: 75%

ab Vertragsabschluss: 50%

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Sonderregelung Brautstyling:

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung willigen Sie ein, das vereinbarte Datum von Ihrer Seite aus einzuhalten. Bei einer Absage bis 4 Wochen oder kürzer vor Buchungstermin werden 100% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Bei einer Absage nach einem bereits stattgefundenen Probetermin und außerhalb der Frist werden 50% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Selbstverständlich wird hierbei eine bereits vorgenommene Anzahlung (sog. Reservierungsgebühr) bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

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Der Make Up Artist & Hairstylist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Make Up Artist & Hairstylist in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Make Up Artist & Hairstylist zu entrichten.

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Sollte der Make Up Artist & Hairstylist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make Up Artist & Hairstylist in diesem Falle nicht.

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§ 9 Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make Up Artist & Hairstylist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layout-Zwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Make Up Artist & Hairstylist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu.

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Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Make Up Artist & Hairstylist im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Make Up Artist & Hairstylist dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Make Up Artist & Hairstylist gesondert zu vergüten.

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§ 10 Haftung

Bei von dem Make Up Artist & Hairstylist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Make Up Artist & Hairstylist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.

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§ 11 Namensnennung

Der Make Up Artist & Hairstylist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Make Up Artist & Hairstylist zu zahlen.

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§ 12 Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Make Up Artist & Hairstylist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Bei Gutscheinen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.

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§ 13 Verwendung von Bildmaterial

Der Make Up Artist & Hairstylist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Make Up Artist & Hairstylist einverstanden ist/sind.

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§ 14 Urheber & Rechteübertragung

Der Make Up Artist & Hairstylist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten, sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Make Up Artist & Hairstylist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Make Up Artist & Hairstylist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Make Up Artist & Hairstylist, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.

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Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Make Up Artist & Hairstylist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Make Up Artist & Hairstylist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Make Up Artist & Hairstylist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Make Up Artist & Hairstylist einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make Up Artist & Hairstylist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Make Up Artist & Hairstylist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Make Up Artist & Hairstylist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

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§ 15 Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make Up Artists & Hairstylists.

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© 2022 MELANIE DIETZSCH | make up artist & hairstylist

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